Systembedingt ist es wichtig, dass zuerst die
Daten des Vaters eingetragen werden.
Bei Alleinerziehenden
bitte die Daten bei Elternteil 1 eintragen.
Elternteil
1
Folgende Regelung gilt ab dem Kita-Jahr 2025/2026,
bitte beachten:
Wenn Sie Ihr Kind für eine Ganztagsbetreuung
oder VÖ-Betreuung von 7:00 – 14:00 Uhr anmelden, ist das Beifügen einer
Arbeitgeberbescheinigung oder eines entsprechenden Nachweises über die Pflege
eines Angehörigen/das Absolvieren eines Studiums/ das Absolvieren eines
Sprachkurses oder einer Weiterbildung zwingend erforderlich.
Ein Ganztagesbetreuungs- oder
VÖ-Betreuungsplatz (7:00 – 14:00 Uhr) kann bereitgestellt werden, sobald jeder
Elternteil einen der genannten Nachweise vorlegt.
Aktuell
stehe ich in einem Beschäftigungsverhältnis/ bin selbständig tätig,
bzw.
ein Beschäftigungsverhältnis oder eine selbständige Tätigkeit ist geplant.
Wenn
ja, füllen Sie bitte die
Muster-Arbeitgeberbescheinigung
aus und fügen Sie sie an dieser Stelle der Kita-Anmeldung bei:
(firmeneigene
Arbeitgeberbescheinigungen werden selbstverständlich anerkannt, sofern sie die
wesentlichen Bestandteile unserer Musterbescheinigung enthalten)
Aktuell
- absolviere
ich ein Studium/ ODER
- nehme
an einem Sprachkurs/ einer Weiterbildung teil ODER
- pflege
einen pflegebedürftigen Angehörigen
Wenn
ja, füllen Sie bitte das
Formular
mit Angaben zum Studium/ Sprachkurs/ Weiterbildung/Pflege aus und fügen es
an dieser Stelle der Kita-Anmeldung bei:
Bitte
fügen Sie zudem den entsprechenden Nachweis bei:
(Immatrikulationsbescheinigung
der Universität/Hochschule / Bescheinigung des
Sprachkurs-/Weiterbildungsanbieters / Bescheinigung über den Pflegegrad des
Angehörigen)
Elternteil
2
Folgende Regelung gilt ab dem Kita-Jahr
2025/2026, bitte beachten:
Wenn Sie Ihr Kind für eine Ganztagsbetreuung
oder VÖ-Betreuung von 7:00 – 14:00 Uhr anmelden, ist das Beifügen einer
Arbeitgeberbescheinigung oder eines entsprechenden Nachweises über die Pflege
eines Angehörigen/das Absolvieren eines Studiums/ das Absolvieren eines
Sprachkurses oder einer Weiterbildung zwingend erforderlich.
Ein Ganztagesbetreuungs- oder
VÖ-Betreuungsplatz (7:00 – 14:00 Uhr) kann bereitgestellt werden, sobald jeder
Elternteil einen der genannten Nachweise vorlegt.
Aktuell
stehe ich in einem Beschäftigungsverhältnis/ bin selbständig tätig,
bzw.
ein Beschäftigungsverhältnis oder eine selbständige Tätigkeit ist geplant.
Wenn
ja, füllen Sie bitte die
Muster-Arbeitgeberbescheinigung
aus und fügen Sie sie an dieser Stelle der Kita-Anmeldung bei:
(firmeneigene
Arbeitgeberbescheinigungen werden selbstverständlich anerkannt, sofern sie die
wesentlichen Bestandteile unserer Musterbescheinigung enthalten)
Aktuell
- absolviere
ich ein Studium/ ODER
- nehme
an einem Sprachkurs/ einer Weiterbildung teil ODER
- pflege
einen pflegebedürftigen Angehörigen
Wenn
ja, füllen Sie bitte das
Formular
mit Angaben zum Studium/ Sprachkurs/ Weiterbildung/Pflege aus und fügen es
an dieser Stelle der Kita-Anmeldung bei:
Bitte
fügen Sie zudem den entsprechenden Nachweis bei:
(Immatrikulationsbescheinigung
der Universität/Hochschule / Bescheinigung des
Sprachkurs-/Weiterbildungsanbieters / Bescheinigung über den Pflegegrad des
Angehörigen)